Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

die 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und die Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Stadt Eisenach unter Verzicht auf eine 2. Beratung nach § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates.