Sitzung: 19.03.2010 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 10, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0044-StR/2010
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Die Haushaltssatzung mit den Anlagen für
das Haushaltsjahr 2010 und den Wirt-schaftsplan des optimierten Regiebetriebes
für das Wirtschaftsjahr 2010 mit folgenden Eckdaten:
A) Haushaltssatzung 2010 der Stadt Eisenach
Das Haushaltsvolumen wird wie folgt festgesetzt:
Verwaltungshaushalt in Einnahmen
und Ausgaben 85.482.206 €
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben 14.930.634 €
Gesamthaushalt in Einnahmen und Ausgaben 100.412.840
€
Kreditaufnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen werden mit der
Haushaltssatzung 2010 nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 15.000.000 € festgesetzt.
Gemäß dem Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung, der am
12.02.2010 in den Stadtrat eingebracht wurde, sollen die Hebesätze für
nachstehende Gemeindesteuern wie folgt neu festgesetzt werden:
Grundsteuer A 250 v. H. (bisher 215 v. H.)
Grundsteuer B 390 v. H. (bisher 370 v. H.)
Gewerbesteuer 390 v. H. (unverändert)
Der dem Haushalt als Anlage beigefügte Stellenplan (unter
Berücksichtigung Austauschblätter) wird beschlossen.
B) Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes
Das Volumen des Wirtschaftsplanes 2010 wird wie folgt festgesetzt:
Erfolgsplan im Ertrag 14.972.700
€
Erfolgsplan im Aufwand 15.669.700
€
Fehlbetrag Erfolgsplan 697.000 €
Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe 1.881.832 €
Kreditaufnahmen
sowie Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000 €
festgesetzt.
2.
Die in der Anlage 1 aufgeführten
Änderungen zum Entwurf des Haushaltes 2010 als Bestandteil des
Haushaltsbeschlusses.
3.
Den Finanzplan für die Jahre 2009 bis
2013 nach § 62 ThüKO.
4.
Die im Wirtschaftsplanentwurf 2010 des
Regiebetriebes im Vermögensplan eingestellten Mittel
Heinrichstraße 11 Ausbau
Standort 135.000 € und
Heinrichstraße 11 Bau einer
Halle 400.000 €
werden bis zur Entscheidung zum Umzug des Bauhofes gesperrt. Die Freigabe
obliegt dem Stadtrat.
5.
Die im Verwaltungshaushalt bei
Haushaltsstelle 61000.65500 – Stadtplanung/Flächennutzungs- und Bebauungspläne
eingestellten Haushaltsmittel werden in Höhe von 27.000 € gesperrt. Über die
geplante Verwendung der Mittel für den B 10.1 Alte Polizei ist im Bau-,
Verkehrs- und Umweltausschuss zu beraten. Auf Empfehlung des Bau-, Verkehrs-
und Umweltausschusses kann der Haupt- und Finanzausschuss die Freigabe
veranlassen.
Abstimmung: |
20 |
Stimmen dafür |
|
10 |
Stimmen dagegen |
|
1 |
Stimmenthaltung |