Sitzung: 05.03.2019 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung geänderter Text
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1281-StR/2019
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt:
1.
Der
Stadtrat stimmt dem Zukunftsvertrag zwischen der Stadt Eisenach und dem
Wartburgkreis zu.
2.
Der
Stadtrat bittet den Gesetzgeber ein Gesetzgebungsverfahren zu initiieren, um
die Fusion der Stadt Eisenach mit dem Wartburgkreis mit Wirkung zum 1.1.2020 in
Kraft zu setzen.
3.
Abweichend
zu den Regelungen im Zukunftsvertrag beschließt der Stadtrat, folgende Aufgaben
des eigenen und übertragenen Wirkungskreises mit Wirkung zum 1.1.2020 an den
Wartburgkreis zu übertragen:
a) untere
Bauaufsichtsbehörde
b) untere
Denkmalschutzbehörde
c) untere
Straßenverkehrsbehörde
d) untere
Gewerbeaufsichtsbehörde
e) Trägerschaft
für die Volkshochschule
4.
Der
Stadtrat bekundet seinen Willen, die Trägerschaft der Musikschule „Johann
Sebastian Bach“ an den Wartburgkreis mit Wirkung zum 1.1.2021 zu übertragen.
5.
Der
Stadtrat bittet den Gesetzgeber gesetzlich sicherzustellen, dass die Stadt
Eisenach mit Wirksamwerden der Fusion einen Sitz und eine Stimme in der
Trägerversammlung des Jobcenters des Wartburgkreises erhält.
6.
Der
Stadtrat bittet den Gesetzgeber dafür Sorge zu tragen, dass im Gesetzentwurf
zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der
kreisfreien Stadt Eisenach (EisenachNGG) sichergestellt wird, dass die Stadt
Eisenach im Jahr 2019 eine einmalige Zuweisung in Höhe von 6 Millionen Euro
erhält, die insbesondere zum Abbau offener Sollfehlbeträge, zum vollständigen
Abbau von Verlustvorträgen des optimierten Regiebetriebes und zum
Vermögensausgleich bei Übertragung von Funktionalvermögen und unbeweglichem
Vermögen infolge der Fusion dient. Darüber hinaus bittet der Stadtrat den
Gesetzgeber die im bisherigen Gesetzentwurf unter § 10 (Finanzhilfen für die
Stadt Eisenach) vorgesehenen allgemeinen Zuweisungen in den Jahren 2020 bis
2024 in den neuen Gesetzentwurf vollständig zu übernehmen.
7.
Der
Stadtrat bittet den Gesetzgeber, die bisherigen Regelungen des § 17
(Monitoring) im Eisenach-Neugliederungsgesetz vollständig in den neuen
Gesetzentwurf mit der Maßgabe zu übernehmen, dass der Umsetzungsbeirat bereits
2020 seine Tätigkeit aufnimmt.
8.
Der
Stadtrat beauftragt die Oberbürgermeisterin mit dem Landrat des Wartburgkreises
eine Zusatzvereinbarung zum Zukunftsvertrag zu verhandeln und dem Stadtrat zur
Beschlussfassung vorzulegen, die folgende Sachverhalte beinhaltet:
a)
Hauptsitz
und Verwaltung der Kreisvolkshochschule werden als Ausgleich für den Verzicht
auf den Kreisstadtstatus spätestens mit Wirkung zum 1.1.2021 in der Stadt
Eisenach als Bildungszentrum der Wartburgregion angesiedelt. Bis dahin erfolgt
die gemeinsame Erarbeitung eines Leitbildes für die fusionierte
Kreisvolkshochschule und eine Einigung über die zukünftige Gebührensatzung. Die
Kreisvolkshochschule wird die Voraussetzungen schaffen, um das Gütesiegel des
Instituts für Weiterbildung, Beratung und Planung im Sozialen Bereich iwis e.V.
zu erfüllen, durch das die Eisenacher Volkshochschule bisher zertifiziert
wurde. Die Kreisvolkshochschule wird ausreichend Sprach- und
Integrationsangebote vorhalten.
b)
Die
Kreismusikschule trägt zukünftig den Namen „Johann Sebastian Bach“. Hauptsitz
und Verwaltung der Kreismusikschule werden als Ausgleich für den Verzicht auf
den Kreisstadtstatus mit Wirkung zum 1.1.2021 in der Stadt Eisenach als
kulturellem Zentrum mit einzigartiger Musiktradition angesiedelt. Bis dahin
erfolgt eine Einigung über die zukünftige Gebührensatzung.
c)
Der
Wartburgkreis beteiligt sich ab dem Jahr 2020 mit einem jährlichen
sechsstelligen Zuschuss an der touristischen Vermarktung der Stadt Eisenach
durch die Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (EWT).
d) Der Wartburgkreis und die Stadt Eisenach
kooperieren zukünftig im Bereich der regionalen Wirtschaftsförderung und
bemühen sich um eine gemeinsame regionalwirtschaftliche Analyse für die Region
Westthüringen.
9. Der
Stadtrat bittet den Gesetzgeber dafür gesetzlich Sorge zu tragen, dass analog
zu Regelungen im Rahmen von Gemeindeneugliederungen für eine Übergangsphase vom
Inkrafttreten der Fusion im Jahr 2020 bis zur nächstfolgenden Kommunalwahl im
Jahr 2024 die Stadt Eisenach im neu gewählten Kreistag ein Kontingent an
Kreistagsmitgliedern entsprechend ihrer Bevölkerungsgröße in Relation zur
Kreisbevölkerung erhält. Der Kreistag ist in den Jahren 2020 bis 2024
übergangsweise um dieses Kontingent zu vergrößern. Die Besetzung des Eisenacher
Kontingents erfolgt anteilig auf Grundlage des Kommunalwahlergebnisses 2019
durch gewählte Stadtratsmitglieder.
10. Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, mit dem Landrat des Wartburgkreises bis
zum 31.10.2019 eine Vereinbarung darüber zu erzielen, wie die personelle
Auseinandersetzung nach § 8 Abs. 2 des Zukunftsvertrages erfolgt. Diese Vereinbarung
ist dem Stadtrat nach Abschluss mit nachvollziehbaren Erläuterungen zu den
Auswirkungen auf die jeweiligen Haushaltssatzungen und insbesondere den
Stellenplan der Stadt Eisenach zur Kenntnisnahme vorzulegen.
11. Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, sich gemeinsam mit dem Landrat des
Wartburgkreises gegenüber dem Land und dem Bund für eine stärkere Entlastung
der Kommunen, insbesondere im Bereich der Sozialkosten, einzusetzen und eine
entsprechende Bundesratsinitiative der Landesregierung anzuregen.
12. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, mit dem Landrat des Wartburgkreises weitere Gespräche darüber zu führen, wie das Zusammenwachsen in der Wartburgregion nach der Fusion befördert werden kann. Die Oberbürgermeisterin wird außerdem beauftragt, ein dauerhaftes (regelmäßiges) Gesprächsformat mit den hauptamtlichen Bürgermeistern der Gemeinden und Städte im nördlichen Wartburgkreis zu etablieren.
Abstimmung: |
5 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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2 |
Stimmenthaltungen |
Pause: 19:30 Uhr – 19:40 Uhr