Sitzung: 03.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung geänderter Text
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0274-AT/2020
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:
1.
Die zu erhebenden Gebühren für
a)
Nr. 4.2.1 Plakataufsteller zur gewerbsmäßigen Nutzung,
b)
Nr. 7.2 für die die Aufstellung von Tischen und Stühlen zur
Bewirtung im Freien (nur in Verbindung mit einer bestehenden konzessionierten
Gast- oder Schankwirtschaft),
c)
Nr. 7.3 Warenauslagen im Zusammenhang mit Verkaufsstellen z.
B. Buchhandlung „Thalia“
gem.
der Satzung über die Erhebung von Gebühren für
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Eisenach
sowie die zu erhebenden Gebühren
d)
für Mobile Imbiss,- Kioske und Bewirtungseinrichtungen (Tische, Stühle, etc.)
für Gastronomiebetriebe im Bereich Karlsplatzes und
Theaterplatzes
gem. Satzung über die Erhebung von Gebühren für
Sondernutzungen von öffentlichen Grünanlagen in der Stadt Eisenach
(Grünanlagengebührensatzung) und gem.
Verwaltungskostensatzung werden auf
Antrag erlassen.
2.
Der Erlass der
Gebühren nach Punkt 1 gilt für den Zeitraum vom 20.03.2020 bis zum 31.08.2020.
Bereits entrichtete Gebühren werden auf Antrag anteilig zurückgezahlt.
3. Gaststätten im Sinne
des Thüringer Gaststättengesetzes vom 09. Oktober 2008 können auf Antrag eigene
Außenmöbel (Tische, Stühle, Stehtische) in angrenzende öffentliche Bereiche
verschieben, soweit dem keine Rechtsvorschriften entgegenstehen.
4. Die zu erhebenden Gebühren für die Nutzung nach
Punkt 3 gem. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an
öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Eisenach, der
Grünanlagengebührensatzung und der Verwaltungskostensatzung werden bis zum
31.08.2020 nicht erlassen bzw. erhoben.
Abstimmung: |
5 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |