Sitzung: 22.09.2020 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: abgelehnt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 22, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0330-AT/2020
Der Stadtrat
der Stadt Eisenach beschließt:
Die Oberbürgermeisterin wird aufgefordert, alle aus ihrer erfolglosen Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht entstandenen Kosten nicht über den städtischen Haushalt, sondern privat oder über Spenden zu finanzieren.
Abstimmung: |
8 |
Stimmen dafür |
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22 |
Stimmen dagegen |
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1 |
Stimmenthaltung |