Sitzung: 19.10.2021 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0766-StR/2021
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Der Beschluss des
Stadtrates, StR/0815/2019 vom 12.03.2019 hier Nr. 1 a), zweiter Anstrich wird
aufgehoben.
Die Aufgaben der
unteren Straßenverkehrsbehörde nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 der Thüringer Verordnung
zur Übertragung von Ermächtigungen und Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts
vom 13. Februar 2007 in der derzeit gültigen Fassung, werden weiterhin durch
die Stadt Eisenach wahrgenommen.
Die Beauftragung der
Oberbürgermeisterin im Punkt 2 a des Stadtratsbeschlusses wird hinsichtlich der
Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde zurückgenommen
Abstimmung: |
23 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |