Sitzung: 01.02.2022 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0860-StR/2022
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die in Punkt 1 und Punkt 3 des
Ausgangsbeschlusses des Stadtrates vom 09.06.2020 (Vorlage: 0274-AT/2020),
dessen Verlängerungen vom 22.09.2020 (Vorlage: 0358-StR/2020) und vom
16.02.2021 (Vorlage: 0501-StR/2021) sowie die darin gesetzte Frist der Gebührenbefreiung
für Sondernutzungen (31.12.2021) erneut zu verlängern. Die Gebührenbefreiung
gilt bis zum 31.12.2022 fort.
Abstimmung: |
32 |
Stimmen dafür |
|
0 |
Stimmen dagegen |
|
0 |
Stimmenthaltungen |