Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die in Punkt 1 und Punkt 3 des Ausgangsbeschlusses des Stadtrates vom 09.06.2020 (Vorlage: 0274-AT/2020), dessen Verlängerungen vom 22.09.2020 (Vorlage: 0358-StR/2020) und vom 16.02.2021 (Vorlage: 0501-StR/2021) sowie die darin gesetzte Frist der Gebührenbefreiung für Sondernutzungen (31.12.2021) erneut zu verlängern. Die Gebührenbefreiung gilt bis zum 31.12.2022 fort.

 


Abstimmung:

32

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen