I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.       der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 50 »Sondergebiet Windenergie am Reitenberg« Neukirchen, bestehend aus Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen (Anlage 1) sowie die Begründung, bestehend aus Teil 1 Begründung (Anlage 2) und Teil 2 Umweltbericht (Anlage 3), werden gebilligt;

2.       die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB unter den Maßgaben von § 3 Abs. 1 und 2 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG);

3.       die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB mit der Mitteilung, welche umweltbezogenen Informationen für das Verfahren vorliegen.

4.       Der Sichtungsbericht über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Anlage 5) wird billigend zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmung:

7

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung