Sitzung: 30.01.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1163-StR/2022
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
die Satzung der Stadt Eisenach über ein
besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches
(BauGB) für einen Teilbereich des
ehemaligen Automobilwerkes Eisenach (Vorkaufsrechtssatzung „AWE“) gemäß Anlage
1 mit dem in der Satzung festgelegten Geltungsbereich (Anlage 2).
2.
Die Satzung nach Nr. 1 wird unter
Verzicht auf die Einbringung gemäß § 16 Absatz 3 der Geschäftsordnung des
Stadtrates beschlossen.
3. Die Satzung nach Nr. 1 ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmung: |
7 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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1 |
Stimmenthaltung |