Sitzung: 31.01.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 1163-StR/2022
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:
1.
die Satzung der Stadt Eisenach über ein
besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches
(BauGB) für einen Teilbereich des
ehemaligen Automobilwerkes Eisenach (Vorkaufsrechtssatzung „AWE“) gemäß Anlage
1 mit dem in der Satzung festgelegten Geltungsbereich (Anlage 2).
2.
Die Satzung nach Nr. 1 wird unter
Verzicht auf die Einbringung gemäß § 16 Absatz 3 der Geschäftsordnung des
Stadtrates beschlossen.
3. Die Satzung nach Nr. 1 ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmung: |
5 |
Stimmen dafür |
|
0 |
Stimmen dagegen |
|
2 |
Stimmenthaltungen |