Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

Die Neufassung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Eisenach (Baumschutzsatzung) entsprechend der Anlage 1 mit folgender Änderung:

§ 3(1) Satz 1 wird wie folgt geändert:

„Einzelbäume (Laubbäume) mit einem Stammumfang gleich oder größer 35 cm.“

 


Abstimmung:

6

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung