Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

den Leitfaden für die Zulassung von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen im Stadtgebiet Eisenachs, der als Anlage diesem Beschluss beigefügt ist mit folgenden Änderungen:

1.       Die Obergrenze 23 MWp die sich auf das 15 % -Ziel bezieht, ist zu streichen.

2.       Die Staffelung wird aus der Bewertungsmatrix gestrichen. Statt einer Staffelung hat eine Einzelprüfung zu erfolgen.

3.       zu den generellen Ausschlusskriterien im Punkt 3:

„Flächen hoher landwirtschaftlicher Bonität (Acker-Grünlandzahl >60) bleiben der Landwirtschaft vorbehalten“, wird in der Bodenwertzahl geändert auf: „Acker-Grünlandzahl > 35.“

 


Abstimmung:

24

Stimmen dafür

 

3

Stimmen dagegen

 

4

Stimmenthaltungen