Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Verkehr empfiehlt:

für den im Lageplan dargestellten Bereich der Gemarkung Hötzelsroda (Anlage 1 - Geltungsbereich) wird der antragsgemäßen Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch zugestimmt.


Abstimmung:

6

Stimmen dafür

 

2

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen