Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

für den im Lageplan dargestellten Bereich der Gemarkung Hötzelsroda (Anlage 1 - Geltungsbereich) wird der antragsgemäßen Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch zugestimmt.

 

 

 


Abstimmung:

26

Stimmen dafür

 

4

Stimmen dagegen

 

5

Stimmenthaltungen