Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:

für den im Lageplan dargestellten Bereich der Gemarkung Hötzelsroda (Anlage 1 - Geltungsbereich) wird der antragsgemäßen Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch zugestimmt.

 

 

 


Abstimmung:

8

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung