Sitzung: 06.09.2023 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 11, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1350-StR/2023
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1. die
Satzung der Stadt Eisenach über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Absatz
1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für einen Teilbereich des ehemaligen
Automobilwerkes Eisenach (Vorkaufsrechtssatzung „AWE“) gemäß Anlage 1 mit dem
in der Satzung festgelegten Geltungsbereich (Anlage 2).
2. Die
Satzung nach Nr. 1 wird unter Verzicht auf die Einbringung gemäß § 16
Absatz 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates beschlossen.
3.
Die
Satzung nach Nr. 1 ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmung: |
18 |
Stimmen dafür |
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11 |
Stimmen dagegen |
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1 |
Stimmenthaltung |