Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

die vorliegenden Stellungnahmen der Stadt Eisenach im Rahmen der Anhörung zur Fortführung des Planverfahrens und zum Entwurf der Änderung des Regionalplans Südwestthüringen und fügt folgende Ergänzung in die Stellungnahmen ein:

„Für sämtliche 13 Vorranggebiete sowie den zwei neuen Vorranggebieten W – neu 1 und W – neu 2 sind im nachfolgenden Genehmigungsverfahren Lärmbelästigung und Schattenwurf der anliegenden Ortslagen konkret zu prüfen. Dadurch kann es zu Einschränkungen durch die Beurteilung der Umweltbehörde kommen.“


Abstimmung:

22

Stimmen dafür

 

8

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung