Betreff
Förderung freier Träger entsprechend der Richtlinien zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienbildung und –erholung in der Stadt Eisenach im Jahr 2015
Vorlage
0257-JHA/2015
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmeträger von Angeboten der Jugendarbeit sowie der Familienbildung werden in der angegebenen Höhe gefördert:

1.      Der Jugendverein „Rollgemeinde Eisenach e.V.“ für die Werterhaltung und Instandsetzung von Großausstattungen im Skatepark Eisenach im Jahr 2015 in Höhe von 900,00 €

2.      Der Caritasverband für das Bistum Erfurt e.V., Caritasregion Südthüringen, für die Durchführung der Familienbildung "Teilen statt besitzen – Alternativen zur Wegwerfgesellschaft" vom 23. bis 25.05.15  in Höhe von 490,00 €

3.      Das Katholische Pfarramt St.Elisabeth für die Kinderfreizeit „Giovannis Traum“ im Schullandheim „Gut Beinrode“ vom 13. bis 17.07.2015  in Höhe von 350,00 €.

4.      Das Katholische Pfarramt St.Elisabeth für das Vater-Kind-Zelten vom 26. bis zum 28.06.2015 in Mosbach  in Höhe von 150,00 €.


II. Begründung

 

Rechtsgrundlage für die Förderung bilden die §§ 11-14,16, 74 in Verbindung mit § 71 SGB VIII, und die §§ 16 und 17 ThürKJHAG.

 

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 15.01.2015 wurden die Richtlinien zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienbildung und –erholung in der Stadt Eisenach hinsichtlich der festgeschriebenen Beträge, folglich der möglichen Höhe der Förderung für das Jahr 2015 ausgesetzt.

Über die Förderung freier Träger, insbesondere die Höhe der Förderung, entscheidet damit ausschließlich der Jugendhilfeausschuss. Mit dem gleichen Beschluss wurde festgelegt, dass die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss nach Ablauf der Antragsfrist (31.03. des lfd.Haushaltsjahres) eine Liste der beantragten Förderungen zur Beschlussfassung vorlegt.

 

Eine Liste der beantragten Förderungen sowie die eingereichten Maßnahmebeschreibungen bzw. entsprechende ergänzende Kurzkonzepte befinden sich in der Anlage.

 

Zu 1.

Der sich aus der Initiative jugendlicher Skateboard und BMX- FahrerInnen 2008 gegründete Verein „Rollgemeinde Eisenach e.V.“ hat sich seit 2009 die Unterhaltung und Betreuung des Eisenacher Skateparks als öffentliches und scheinbar entgegen des demographischen Wandels immer stärker genutztes  (Jugend-) Freizeitangebot auf die Fahnen geschrieben. Betreuung bedeutet in diesem Sinne nicht nur die Gewährleistung von materiellen Rahmenbedingungen sondern vielmehr die umfängliche Einbeziehung der den Park nutzenden Kinder und Jugendlichen bei der Gestaltung des Vereins, des Vereinslebens und der Arbeit am Skatepark und ist damit nicht nur ein Beispiel für Basisdemokratie sondern auch für gelungene Selbsthilfe, für eigen bestimmte Gestaltung und ehrenamtliches Engagement im Gemeinwesen. Daneben können die Eisenacher Skateboarder und BMX’er auch auf eine Vielzahl überregionaler Meisterschafts- und Contesterfolge verweisen. Bereits 2014 wurde in Eigeninitiative des Vereines die ursprünglich seit 1993 betriebene hölzerne Miniramp grundsätzlich unter Einbeziehung zeitgemäßer Erfordernisse instandgesetzt. Die beantragte Förderung dient zur Finanzierung des Materials für die Instandsetzung weiterer Großausstattungen (Banklandschaft, Quarterpipes) mit veranschlagten Kosten in Höhe von 2.545,68 €. Die Arbeitsleistungen werden ausschließlich ehrenamtlich erbracht. Geräteausleihe sowie die fachkundige Betreuung erfolgen durch Sponsoring bzw. ehrenamtliche Unterstützung.

 

Zu 2.

Die 3-tägige Familienbildung "Teilen statt besitzen – Alternativen zur Wegwerfgesellschaft" v. 23.-25.05.15 in Friedrichsrode ist für Familien mit Kindern im Vorschul- bzw. Schulalter geplant und entspricht den Fördergrundsätzen der Richtlinie 11. Die geplanten Kosten für die teilnehmenden 10 Erwachsenen und 12 Kinder betragen 1.470,00 €, die jeweils zu 1/3 durch Teilnehmerbeiträge, eine Zuwendung der Stiftung FamilienSinn sowie die beantragte Zuwendung getragen werden.

 

Zu 3.

Die Kinderfreizeit vom 13. bis 17.07.2015 im Schullandheim „Gut Beinrode“ mit dem Thema „Giovannis Traum“ wurde vom Antragsteller entsprechend Richtlinie 1 - Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung – für 25 Kinder aus Eisenach beantragt. Die geplanten anteiligen Kosten für die Eisenacher Kinder bei der 5-tägigen Freizeit betragen 3.775,00 €.

 

 

Zu 4.

Das Abenteuer-Zelten mit Vätern und ihren Kindern vom 26. bis zum 28.06.2015 in Mosbach wurde vom Träger der Richtlinie 1 -Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung- zugeordnet, entspricht aber durch die intensive Förderung der Vater-Kind Beziehung den Ansprüchen einer Sondermaßnahme der Familienbildung entspr. § 16 SGB VIII unter Einbeziehung erlebnispädagogischer Methoden. Die geplanten anteiligen Kosten für 30 Teilnehmer/Innen aus Eisenach betragen 900,00 €. Auch durch die Höhe der beantragten Förderung und des berücksichtigungsfähigen Alters der Teilnehmer ist eine Anwendung der Verfahrens- und Formregeln der Richtlinie 1 nicht anwendbar. Aus diesen Gründen wird die beantragte Maßnahme der Richtlinie 11 zugeordnet.

 

 

Nach der Entscheidung durch den Jugendhilfeausschuss werden den Antragstellern durch die Verwaltung unverzüglich die Bescheide zugesandt.

Die Bewilligung erfolgt unter der Maßgabe der Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen der städtischen Richtlinien.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird durch die Verwaltung überwacht (rechnerische und sachliche Verwendungsnachweise).

 


Anlagenverzeichnis:

 

-          Aufstellung der Antragstellungen für die Förderung nach Richtlinien im Jahr 2015

-          Ergänzende Konzepte, pädagogische Maßnahmebeschreibung