Betreff
Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach, Teilplanung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege 2015/2016
Vorlage
0281-JHA/2015
Aktenzeichen
51.3.800
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach; Teilplanung Kindertageseinrichtungen/ Tagespflege 2015/2016

 


II. Begründung

 

Nach § 17 Abs. 2 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz stellen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für ihr Gebiet einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Tageseinrichtungen und in Tagespflege auf und schreiben ihn rechtzeitig fort. Der Bedarfsplan weist für die Stadt Eisenach die Einrichtungen und Plätze aus, die zur Erfüllung des Anspruches nach § 2 ThürKitaG im Kindergartenjahr 2014/2015 erforderlich sind. Für das Kindergartenjahr 2015/2016 wird ein Ausblick gegeben.

 

Die Aufnahme in den Bedarfsplan ist nach § 18 Abs. 2 ThürKitaG Voraussetzung für die Finanzierung der Kindertageseinrichtung bzw. der Tagespflege.

Grundlage für die Planung ist die Statistik der in Eisenach lebenden Kinder in den betreffenden Altersgruppen, die Inanspruchnahme der Plätze in den Vorjahren sowie die von den Eltern vorliegenden Anmeldungen für einen Tageseinrichtungs- bzw. Tagespflegeplatz.

 

Im laufenden Kindergartenjahr 2014/2015 werden 1600 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt betreut. Das entspricht einer durchschnittlichen Inanspruchnahme von 91,48% aller mit Hauptwohnsitz in Eisenach gemeldeten Kinder dieser Altersgruppe (insgesamt 1749). Damit ist die durchschnittliche Inanspruchnahme gegenüber dem Vorjahr (91,3%) leicht angestiegen.

Die Zahl der Kinder zwischen zwei Jahren und dem Schuleintritt die im kommenden Kindergartenjahr 2015/2016 zur Betreuung anstehen beträgt 1752. Für 92,29% dieser Kinder werden insgesamt 1617 Plätze zur Verfügung gestellt. Es werden prozentual etwas mehr Plätze zur Verfügung gestellt, um den in der letzten Zeit vermehrt zu verzeichnenden Zuzügen zu begegnen. In den 1617 Plätzen sind 43 Plätze für behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder enthalten.

 

Zusätzlich zu diesen Plätzen werden für Kinder zwischen ein und zwei Jahren 229 Krippenplätze sowie 11 Tagespflegeplätze angeboten. Die insgesamt 240 Plätze entsprechen einer Versorgungsquote von 69,9% aller mit Hauptwohnsitz in Eisenach lebenden Kinder zwischen ein und zwei Jahren. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab vollendetem 1. Lebensjahr kann damit voll umfänglich  erfüllt  werden. Für Kinder unter 1 Jahr ist die Nachfrage sehr gering. Hier wird bei nachgewiesener Notwendigkeit ein Platz zur Verfügung gestellt.

 

Ergänzend zum Angebot der Grundschulhorte werden außerdem 19 Hortplätze im Evangelischen Kinderhaus “Hedwig von Eichel” geplant.

 

Der Bedarfsplan dient als Grundlage der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege in der Stadt Eisenach. Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden für 2015  bereits eingeplant und werden für die Haushaltsplanung 2016 berücksichtigt. Die Platzplanung ist gültig vom 01.09.2015 bis 31.08.2016.


Anlagenverzeichnis:

 

 

Jugendhilfeplanung der Stadt Eisenach, Teilplanung Kindertageseinrichtung/ Tagespflege 2015/2016