I. Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
Die Vergabe der Mittel aus der Infrastrukturpauschale
2015 des Freistaates Thüringen gem. § 21 Thüringer
Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) auf der Grundlage der beigefügten
Prioritätenliste der Verwaltung.
II. Begründung
Gemäß § 21 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) gewährt der Freistaat Thüringen den Gemeinden eine Infrastrukturpauschale in Höhe von 1.000,00 € pro Kind für die Anzahl der jährlich neu geborenen Kinder ihres Gemeindegebiets, die in ihrem Zuständigkeitsbereich bevölkerungsstatistisch erfasst sind.
Für die Zuweisung der Infrastrukturpauschale wird die Zahl der Kinder nach der amtlichen Statistik des Landesamtes für Statistik zum Stichtag 31.12. des jeweils vorletzten Jahres angesetzt. Laut amtlicher Statistik des Landesamtes für Statistik, welche die Grundlage zur Zahlung der Infrastrukturpauschale für das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Soziales bildet, erhält die Stadt Eisenach im Haushaltsjahr 2015 - 338.000,00 € (338 mit Stichtag 31.12.2013 lebendgeborene Kinder x 1.000,00 €).
Aus der in der Anlage
beigefügten Prioritätenliste geht hervor, welche Maßnahmen von den Trägern
beantragt wurden sowie der Vorschlag der Verwaltung hinsichtlich der Verteilung
der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Vermerkt sind außerdem die
bereits durch vorherige Beschlüsse gebundenen Mittel.
Nicht alle vorliegenden
Anträge auf Bezuschussung werden in diesem Jahr berücksichtigt. Mit einigen
Trägern gab es Gespräche, um die Unabweisbarkeit der beantragten Maßnahmen zu
prüfen bzw. um eine freiwillige Rückstellung des Antrages zu bitten.
Hintergrund ist die durch Naphtalinbelastung und Brandschutzauflagen drohende
Schließung der städtischen Kindertagesstätte “Zwergenland” Hötzelsroda. Hier
sind Sanierungsmaßnahmen mit einer Gesamtsumme von ca. 163.000,00€ notwendig.
Um einen Teil dieser Summe refinanzieren zu können hat die Oberbürgermeisterin
den Auftrag erteilt, die beantragten Maßnahmen anderer Träger sowie deren
eventuelle Verschiebung nach 2016 zu
prüfen.
Die in der Liste
aufgeführten nach 2016 verschobenen Maßnahmen der freien Träger sind im
Einvernehmen mit diesen zurückgestellt worden und sollen im Vorgriff auf das
kommende Jahr beschlossen werden – vorbehaltlich der weiteren Zahlung der
Infrastrukturpauschale durch den Freistaat Thüringen. Dafür erhält die
Kindertagesstätte “Zwergenland” zur Finanzierung der unabweisbaren Maßnahmen
und um eine drohende Schließung zu verhindern in diesem Jahr 88.582,18€. Für
weitere in diesem Jahr geförderte Maßnahmen liegt entweder schon ein Beschluss
vor oder die Maßnahme dient der Sicherheit der Kinder bzw. ist aufgrund von Auflagen anderer Ämter erforderlich.
Außerdem ist die
Kofinanzierung in Höhe von 10% für die beantragten Maßnahmen aus dem
Investitionsprogramm “Kinderbetreuungsfinanzierung” 2015-2018 enthalten, ohne
die die Fördermittel aus diesem Programm nicht bewilligt werden.
Anlagenverzeichnis:
Prioritätenliste Infrastrukturpauschale 2015