Betreff
Vergabe der Mittel aus der Infrastrukturpauschale gem. § 21 ThürKitaG 2015
Vorlage
0285-JHA/2015
Aktenzeichen
51.3.920
Art
Beschlussvorlage Jugendhilfeausschuss

I. Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Eisenach beschließt:

Die Vergabe der Mittel aus der Infrastrukturpauschale 2015 des Freistaates Thüringen gem. § 21 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) auf der Grundlage der beigefügten Prioritätenliste der Verwaltung.

 


II. Begründung

 

Gemäß § 21 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG) gewährt der Freistaat Thüringen den Gemeinden eine Infrastrukturpauschale in Höhe von 1.000,00 € pro Kind für die Anzahl der jährlich neu geborenen Kinder ihres Gemeindegebiets, die in ihrem Zuständigkeitsbereich bevölkerungsstatistisch erfasst sind.

Für die Zuweisung der Infrastrukturpauschale wird die Zahl der Kinder nach der amtlichen Statistik des Landesamtes für Statistik zum Stichtag 31.12. des jeweils vorletzten Jahres angesetzt. Laut amtlicher Statistik des Landesamtes für Statistik, welche die Grundlage zur Zahlung der Infrastrukturpauschale für das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Soziales bildet, erhält die Stadt Eisenach im Haushaltsjahr 2015 - 338.000,00 € (338 mit Stichtag 31.12.2013 lebendgeborene Kinder  x 1.000,00 €).

 

Aus der in der Anlage beigefügten Prioritätenliste geht hervor, welche Maßnahmen von den Trägern beantragt wurden sowie der Vorschlag der Verwaltung hinsichtlich der Verteilung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Vermerkt sind außerdem die bereits durch vorherige Beschlüsse gebundenen Mittel.

 

Nicht alle vorliegenden Anträge auf Bezuschussung werden in diesem Jahr berücksichtigt. Mit einigen Trägern gab es Gespräche, um die Unabweisbarkeit der beantragten Maßnahmen zu prüfen bzw. um eine freiwillige Rückstellung des Antrages zu bitten. Hintergrund ist die durch Naphtalinbelastung und Brandschutzauflagen drohende Schließung der städtischen Kindertagesstätte “Zwergenland” Hötzelsroda. Hier sind Sanierungsmaßnahmen mit einer Gesamtsumme von ca. 163.000,00€ notwendig. Um einen Teil dieser Summe refinanzieren zu können hat die Oberbürgermeisterin den Auftrag erteilt, die beantragten Maßnahmen anderer Träger sowie deren eventuelle  Verschiebung nach 2016 zu prüfen.

 

Die in der Liste aufgeführten nach 2016 verschobenen Maßnahmen der freien Träger sind im Einvernehmen mit diesen zurückgestellt worden und sollen im Vorgriff auf das kommende Jahr beschlossen werden – vorbehaltlich der weiteren Zahlung der Infrastrukturpauschale durch den Freistaat Thüringen. Dafür erhält die Kindertagesstätte “Zwergenland” zur Finanzierung der unabweisbaren Maßnahmen und um eine drohende Schließung zu verhindern in diesem Jahr 88.582,18€. Für weitere in diesem Jahr geförderte Maßnahmen liegt entweder schon ein Beschluss vor oder die Maßnahme dient der Sicherheit der Kinder bzw. ist aufgrund von  Auflagen anderer Ämter erforderlich.

 

Außerdem ist die Kofinanzierung in Höhe von 10% für die beantragten Maßnahmen aus dem Investitionsprogramm “Kinderbetreuungsfinanzierung” 2015-2018 enthalten, ohne die die Fördermittel aus diesem Programm nicht bewilligt werden.


Anlagenverzeichnis:

 

 

Prioritätenliste Infrastrukturpauschale 2015