Sachverhalt:
Die
Oberbürgermeisterin hat am 13.09.2018 gemäß § 30 Thüringer Kommunalordnung
(ThürKO) eine Eilentscheidung über eine überplanmäßige Ausgabe in der
Haushaltsstelle 85500.51000 (Unterhaltung Stadtwald) in Höhe von 13.554,82 €
getroffen.
Zu begleichen und
im Rahmen des Fördermittelprogrammes waren zwei Rechnungen vom 30.08.2018 des
Forstunternehmen Schmid aus Effelder für die geleistete Sturmholzaufarbeitung
(Orkantief "Friederike" am 18.01.2018 und dem nachfolgenden Orkantief
-ohne Namen- am 18.03.2018) in den Forstorten Madelungen (Eichelberg) und
Göringen (Klausrain) in Höhe von 26.553,23 €.
In der
betreffenden Haushaltsstelle waren zu dem Zeitpunkt 12.998,41 € verfügbar.
Demzufolge wurde eine überplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 85500.51000
(Unterhaltung Stadtwald) in Höhe von 13.554,82 € im Rahmen des
Eilentscheidungsrechts beantragt. Die Deckung erfolgt über Minderausgaben in
Haushaltsstelle 12300.655000 (Sachverständigen- und Gerichtskosten, untere
Immissionsschutzbehörde).
Begründung:
Aufgrund der
Sturmtiefs gewährt der Freistaat Thüringen i. V. m. ELER (Förderung ländliche
Entwicklung in Thüringen) zur Beseitigung der entstandenen Schäden eine
Unterstützung in Form eines Zuschusses für die Aufarbeitung des Wurf- und
Bruchholzes (in Festmeter). Durch die Abteilung Umwelt wurde dementsprechend
ein Fördermittelantrag gestellt, sodass mit der Aufarbeitung im Rahmen der
Zuwendungsgewährung im April 2018 begonnen werden konnte.
Aufgrund der, im
Rahmen der Arbeiten zusätzlich festgestellten Schadholzmengen wurde der
Bewilligungszeitraum bis zum 21.09.2018 von der Förderstelle ThüringenForst,
Bewilligungsstelle Frauenwald, verlängert (ehemals 31.08.2018). Die damit
erhöhte Zuwendung, in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, beträgt
nunmehr 5.414,50 €.
Die Zuwendung wird
nur gewährt, wenn die Rechnungen bis zum 21.09.2018 vollständig beglichen sind.
Zur Begleichung der Rechnungen war die Eilentscheidung über eine überplanmäßige
Ausgabe durch die Oberbürgermeisterin geboten.
Die komplette Höhe der Rechnungslegung war im Vorfeld nicht absehbar, da bei einer Aufarbeitung von Wurf- und Bruchholz noch Nebentätigkeiten, wie zum Beispiel Stundenlohnarbeiten für Forwarder, Harvester oder der manuelle Einsatz eines Forstwirts mit Motorkettensäge erforderlich war. Eine vollständige Erfassung der Schadholzmenge war zum Zeitpunkt der Erteilung des Auftrages nicht möglich, da die Gewährleistung des Arbeitsschutzes bei der Feststellung der Menge an erster Stelle steht.