I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
1.
Die Berufung von folgenden 6 sachkundigen
Bürgern in den Werkausschuss des Amtes für Infrastruktur sowie Ausschuss für
Beteiligungen und Rechnungsprüfung
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (SPD-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (AfD-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (B 90/Die Grünen-Fraktion)
Herr/Frau ……………………..….….
(NPD-Fraktion)
2.
Die Berufung von folgenden 6 sachkundigen
Bürgern in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima, Verkehr und Sport
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (SPD-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (AfD-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (B 90/Die Grünen-Fraktion)
Herr/Frau ……………………..….….
(NPD-Fraktion)
3.
Die Berufung von folgenden 6 sachkundigen
Bürgern in den Ausschusses für Soziales, Bildung und Gesundheitswesen
Herr/Frau
…………………………… (DIE LINKE-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (SPD-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (AfD-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (B 90/Die Grünen-Fraktion)
Herr/Frau ……………………..….…. (NPD-Fraktion)
4.
Die Berufung von folgenden 6 sachkundigen
Bürgern in den Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Tourismus
Herr/Frau …………………………… (DIE LINKE-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (CDU-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (SPD-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (AfD-Fraktion)
Herr/Frau …………………………… (B 90/Die Grünen-Fraktion)
Herr/Frau ……………………..….…. (NPD-Fraktion)
II.
Begründung:
Im § 28 Abs. 1 der
Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach (geplante Neufassung) ist
die Berufung von sachkundigen Bürgern für die Ausschüsse des Stadtrates
geregelt.
Die sachkundigen
Bürger werden auf Vorschlag der Fraktionen des Stadtrates berufen, d. h. durch
Beschluss bestimmt (§ 27 Abs. 5 ThürKO). Wegen des nicht unwesentlichen
Einflusses der Mitwirkung der sachkundigen Bürger auf die Beschlüsse
beschließender Ausschüsse und die Empfehlung vorberatender Ausschüsse sollte
beim Vorschlagsrecht der die Arbeit aller Ausschüsse prägende Grundsatz der
Spiegelbildlichkeit beachtet werden. Demnach steht das Vorschlagsrecht für die
sachkundigen Bürger den Fraktionen entsprechend ihren Sitzanteilen im Stadtrat
zu (vgl. Kommentierung Uckel/Hauth/Hoffmann sowie Kommentar Rücker zum § 27 ThürKO). Dieser Kommentarauffassung
wurde in der letzten Wahlperiode des Stadtrates auch von den Fraktionen
gefolgt. Des Weiteren wurde diese Verfahrensweise auch durch das
Landesverwaltungsamt bestätigt.
Nach § 9 Abs. 4 der
Hauptsatzung der Stadt Eisenach erfolgt die Besetzung nach dem mathematischen
Verhältnisverfahren Hare/Niemeyer.
Somit würde sich bei der Besetzung von 6 sachkundigen Bürgern die im Beschlussvorschlag aufgelistete Verteilung ergeben.
Sofern sich durch Änderungen in der Neufassung der Geschäftsordnung die Ausschusszuschnitte ändern sollten, wird die Vorlage zur Sitzung angepasst.