I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
die Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben in den Bereichen der KfZ-Zulassung, des Straßenverkehrsrechts und des Fahrerlaubniswesens mit dem Wartburgkreis in der vorliegenden Fassung.
II.
Begründung:
Die Stadt Eisenach und der Wartburgkreis arbeiten seit 2003 mittels einer
Zweckvereinbarung im Bereich der Zulassungsstelle Eisenach zusammen.
In den letzten Monaten trat eine erhebliche Personalreduzierung im
Bereich der Abteilung Straßenverkehr durch Bewerbungen auf hausinterne
Stellenausschreibungen, durch Renteneintritte und durch Weggang von
Mitarbeitern zu anderen Behörden auf.
Dieser zu begegnen, bestanden mittel- und langfristig zwei Möglichkeiten.
Zum einen den Ersatz der freigewordenen Stellen durch Neueinstellung externer
Mitarbeiter und zum anderen die vorgezogene Aufgabenübertragung auf den
Wartburgkreis um diesem angesichts der vom Gesetzgeber beschlossenen
Eingliederung der Stadt den zukunftsweisenden Aufbau der Organisationseinheit
in weitgehend eigener Verantwortung zu ermöglichen.
In den interkommunalen Gesprächen mit dem Wartburgkreis bestand
Einigkeit, dass der zweite Weg der Sinnvollere sei.
Demzufolge wurde der Entwurf einer Zweckvereinbarung erstellt, welcher
sich im Wesentlichen an der Systematik bereits bestehender Zweckvereinbarungen
(z.B. Gesundheitswesen, Veterinärwesen) orientiert und der die
Aufgabenwahrnehmung insbesondere in den Bereichen Führerscheinwesen und
Kfz-Zulassung durch den Wartburgkreis regelt.
Bestimmte straßenverkehrsrechtliche Zuständigkeiten der unteren
Straßenverkehrsbehörde (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 und § 2 Abs. 6 Nr. 2 ThürStVRZustÜV)
wie die Anordnung von Verkehrszeichen und Straßensperrungen sowie die
Sondernutzung von Straßen verbleiben bei der Stadt Eisenach. Diese Aufgaben
werden nicht von der Frage Kreisfreiheit/Kreisangehörigkeit tangiert, sondern
obliegen den Städten über 30.000 Einwohnern aber auch einzelnen durch den
Verordnungsgeber aufgelisteten Städten wie Bad Salzungen im übertragenen
Wirkungskreis.
Die Regelungen zur finanziellen Beteiligung entsprechen im Wesentlichen
den bisherigen Zweckvereinbarungen und basieren auf dem Einwohnerverhältnis.
Sie sind nachvollziehbar und bewährt. Es ist mit jährlichen Erstattungen der
Stadt an den Landkreis von ca. 93.000 Euro (UA 1130 und 1131) sowie in 2020 mit
15.000 Euro Kosten für IT zu rechnen. Dem stehen auch Einnahmen der Stadt aus
der Auftragskostenpauschale vom Land gegenüber.
Dem Kreistag liegt der textgleiche Entwurf zur Zustimmung vor.
Die Zweckvereinbarung bedarf anschließend noch der Genehmigung der Aufsichtsbehörde und der Bekanntmachung. Dementsprechend ist eine Beschlussfassung am 12.11.2019 erforderlich, um das In-Kraft-Treten zum 01.01.2020 zu gewährleisten.
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben in den Bereichen der KfZ-Zulassung, des Straßenverkehrsrechts und des Fahrerlaubniswesens