I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1.
Die
Berufung von Herrn/Frau …………………………… (Vorschlag der AfD-Fraktion) als
sachkundige/n Bürger/in in den Ausschuss für Infrastruktur, Beteiligungen und
Rechnungsprüfung
2. Die Berufung von Herrn/Frau …………………………… (Vorschlag der B 90/Die Grünen-Fraktion) als sachkundige/n Bürger/in in den Ausschusses für Soziales, Bildung und Gesundheitswesen
II.
Begründung:
Im § 28 Abs. 1 der
Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Eisenach ist die Berufung von
sachkundigen Bürgern für die Ausschüsse des Stadtrates geregelt.
Zu letzten Sitzung
des Stadtrates am 12. November 2019 konnten durch einzelne Stadtratsfraktionen
noch nicht alle sachkundigen Bürger für die Ausschüsse benannt werden, sodass
die Berufung der fehlenden sachkundigen Bürger erneut zur Beschlussfassung
vorgelegt wird.
Das Vorschlagsrecht
für die Benennung des sachkundigen Bürgers für den Ausschuss für Infrastruktur,
Beteiligungen und Rechnungsprüfung steht der AfD-Stadtratsfraktion zu.
Das Vorschlagsrecht für die Benennung des sachkundigen Bürgers für den Ausschuss für Soziales, Bildung und Gesundheitswesen steht der B 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion zu.