I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
Die
überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 61500.960050 „Sanierung Marienstraße“
in Höhe von 282.000,00 €, gedeckt aus Mehreinnahmen Landeszuweisung in der
HH-Stelle 61500.361500 in Höhe von 147.200 €, aus sanierungsbedingten Einnahmen
zur Förderung in der HH-Stelle 61500.367500 in Höhe von 98.200 €, aus der
HH-Stelle 63000.960250 „Wiesenstraße“ in Höhe von 35.580 € sowie aus der
HH-Stelle 61500.940080 „Sanierung Stadtschloss“ in Höhe von 1.020 €.
II.
Begründung:
Die Marienstraße ist in baulich sehr schlechtem Zustand. Der TAV Trink
und AbwasserVerband Eisenach-Erbstromtal hat dringenden Sanierungsbedarf seiner
Anlagen. Eine Gemeinschaftsmaßnahme ist erforderlich. Das Vorhaben soll in 2
Bauabschnitten (BA) durchgeführt werden. Die Umsetzung der Sanierung
Marienstraße ist Ziel des Sanierungsgebietes „Innenstadt“, dass nach Vorgabe
des BauGB zügig durchzuführen und 2021 abzuschließen ist. Die Finanzierung der
Maßnahme soll über Programme der Städtebauförderung (1. BA – Programm „Städtebaulicher
Denkmalschutz“; 2. BA Stadtumbau Ost) erfolgen.
Um die Förderung der Maßnahme noch in Anspruch nehmen zu können, ist der
Fördermittelantrag zu stellen. Im Fördermittelantrag ist die Sicherstellung der
Maßnahmenfinanzierung nachzuweisen.
Mit nunmehr vorliegender Kostenberechnung in Höhe von 872.000,00 € für
die Realisierung des 1. Bauabschnitts „Sanierung Marienstraße“ ergibt sich ein
Fehlbetrag in Höhe von 282.000 €. Unter Berücksichtigung der Mehreinnahmen
durch Fördermittel in Höhe von 147.200 € aus der HH-Stelle 61500.361500,
sanierungsbedingten Einnahmen zur Förderung in Höhe von 98.200 € aus der
HH-Stelle 61500.367500, HH-Mitteln in Höhe von 35.580,00 € aus der HH-Stelle
63000.960250 „Wiesenstraße“ sowie HH-Mitteln in Höhe von 1.020 € aus der
HH-Stelle 61500.940080 „Sanierung Stadtschloss“ kann der Fehlbetrag mit
insgesamt 282.000,00 € vollständig gedeckt werden.
Die in der HH-Stelle 63000.960250 „Wiesenstraße“ vorgesehenen Mittel sind
in diesem HH-Jahr nicht erforderlich, da die Ausführung der Maßnahme aufgrund
einer Prioritätenverschiebung beim Trink- und AbwasserVerband zurückgestellt
wurde, weil die Straßenbaumaßnahme Wiesenstraße nur im Zusammenhang mit der
Erneuerung der Trinkwasser- und Abwasseranlagen in der Wiesenstraße erfolgen kann.
Die in der HH-Stelle 61500.940080 „Sanierung Stadtschloss“ vorgesehenen Mittel
sind hier nicht erforderlich, da die Maßnahme in diesem Jahr nicht zur
Ausführung kommt.
Fördermittel stehen über das Kontingent für die Finanzierung im Programm
BL/SD - Städtebaulicher Denkmalschutz zur Verfügung. Ein Bescheid für die
Einzelmaßnahme liegt noch nicht vor. Die beantragte Mittelfreigabe dient zur
Darstellung der Finanzierung im Rahmen der Beantragung der Fördermittel.
Zudem ist bei der Einzelantragstellung die Kommunalaufsichtsrechtliche
Würdigung mit vorzulegen. Die überplanmäßige Ausgabe ist notwendig, um die
Mittel laut Kostenberechnung auch haushaltsseitig abzubilden. Sie ist also
Grundlage für den Antrag auf Städtebaufördermittel. D.h. im Umkehrschluss, dass
ohne die gesicherte Finanzierung, also die Abbildung im Haushaltsplan, kein
Zuwendungsbescheid erlassen wird.
Aufgrund des baulichen Zustandes und der abzuschließenden
Sanierungssatzung kann die Maßnahme Sanierung Marienstraße nicht verschoben
werden.