I.
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Eisenach beschließt:
1. Die Aufhebung der am 22.10.2019 zur
Vorlagen-Nr. 0088-HFA/2019 beschlossenen
haushaltswirtschaftlichen Sperre gem. § 28 ThürGemHV für Deckungskreis 0038 –
Hilfen zur Gesundheit in Höhe von 55.000 €.
2. Die Kompensation des zu entsperrenden
Betrages erfolgt über Mehreinnahmen in Haushaltsstelle 48200.191000
(Leistungsbeteiligung Leistungen Unterkunft und Heizung)
II. Begründung
Am 22.10.2019 wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss eine haushaltswirtschaftliche Sperre in Höhe von 4.061.409 € gem. § 28 ThürGemHV beschlossen.
Die Erforderlichkeit ergab sich insbesondere durch Mindereinnahmen bei der Bedarfszuweisung. Bei der Berechnung der erforderlichen Sperre wurden ebenso bereits bekannte Mehreinnahmen, aber auch Mindereinnahmen einkalkuliert.
Mit dem am 22.10.2019 gefassten Beschluss wurden auch Haushaltsmittel des Deckungskreises 0038 (Hilfen zur Gesundheit) mit einem Betrag von 55.000 € gesperrt.
Die Zahlung für Hilfen zur Gesundheit erfolgt prinzipiell quartalsweise. Bei der Kalkulation einer möglichen Sperre wurde auf die durchschnittlichen Werte der Rechnungen des IV. Quartals 2018, I. Quartals 2019 und II. Quartals 2019 abgestellt.
Die aktuell vorliegende Rechnung für das III. Quartal 2019 fiel höher als angenommen aus, so dass die im Deckungskreis zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen, um den Ausgabebedarf zu decken.
Aus diesem Grund ist die Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre für den Deckungskreis 0038 erforderlich.
Die Kompensation erfolgt über gesicherte Mehreinnahmen in Haushaltsstelle 48200.191000 (Leistungsbeteiligung Leistungen Unterkunft und Heizung).
Die Zuständigkeit über die Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre liegt gem. Nr. 3 des Beschlusses beim Haupt- und Finanzausschuss (> 10.000 €).