hier: Beratung und Beschlussfassung
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1. Die Haushaltssatzung mit den Anlagen für das
Haushaltsjahr 2020 unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge der
Verwaltung und der bestätigten Änderungsanträge der Fraktionen.
2. Den Wirtschaftsplan des optimierten
Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2020.
3. Den Finanzplan für die Jahre 2019 bis 2023
nach § 62 ThürKO
II.
Begründung:
Die Gemeinde (Stadt) hat gemäß § 55 ThürKO für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. In der Haushaltssatzung der Stadt Eisenach für das Haushaltsjahr 2020 sind die Höhe der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes, der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen, der Verpflichtungsermächtigungen und der Kassenkredite sowie nachrichtlich der Steuersätze (Hebesätze) festzusetzen.
Nach § 56 ThürKO i. V. m. §§ 1 und 2 ThürGemHV sind die Bestandteile und Anlagen des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2020 zu erstellen und beizufügen.
Entsprechend § 57 ThürKO ist die Haushaltssatzung samt Anlagen dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
In der Sitzung des Stadtrates am 12.05.2020 wurden der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 und der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2020 eingebracht und zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen.
Im Gesamtergebnis konnte der Haushalt nur durch die Einplanung einer Bedarfszuweisung vom Land (Haushaltsstelle 90000.051000) ausgeglichen gestaltet werden.
Bereits zum Zeitpunkt der Einbringung war bekannt, dass der vorgelegte Entwurf aufgrund der Corona-Pandemie weitreichenden Änderungen unterworfen sein wird. Einnahmeverluste sind insbesondere im Einzelplan 9 im Bereich der Steuereinnahmen zu erwarten.
Die Änderungen zum Haushaltsentwurf 2020 sind weitreichend. Die Änderungsblätter sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und werden nach Beschlussfassung in den Haushalt 2020 eingepflegt.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Entwurf Haushalt 2020_Einbringungsstand
Anlage 2 – Veränderungsblatt Verwaltungshaushalt
Anlage 3 – Veränderungsblatt Vermögenshaushalt
Anlage 4 – Veränderungsblatt nicht bezifferbare Änderungen