I.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
auf Basis des § 5 Rechnungsprüfungsordnung ivm. § 81 Abs.
3 ThürKO die Beauftragung des Rechnungsprüfungsamtes mit der im Folgenden
aufgeführten Prüfung und zur Vorlage der genannten Berichte.
(1)
Prüfung der in der Gewinn- und
Verlustrechnung des vorläufigen Jahresabschluss 2018 (0027-BR/2019)
aufgeführten Positionen 4 b „Aufwendungen für bezogene Leistungen“ und 7
„Sonstige betriebliche Aufwendungen“ hinsichtlich Ordnungsmäßigkeit,
Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
(2)
Prüfung der Verwendungsnachweise über
Sachkosten- und Personalkostenzuschuss für Kindertagesstätten in freier
Trägerschaft in der Stadt Eisenach für die Jahre 2015 bis 2019.
(3)
Vorlage der Prüfberichte der
Jahresrechnungen der Stadt Eisenach für die Jahre 2013 bis 2018 gem. § 8 (7)
Rechnungsprüfungsordnung.
(4) Bericht zur Prüfung der Wirtschaftsführung zum Jahresabschluss des Regiebetriebes für die Jahre 2013 bis 2018 gem. § 8 (7) Rechnungsprüfungsordnung.