I.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
Die
Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung
zur Beschlussfassung vorzulegen:
1. Den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, der den
Geltungsbereich Wohngebiet Thälmannviertel (Begrenzt im Norden durch den B-Plan
B5, Fritz-Heckert-Straße bis westliche Kassler Straße) einschließlich der
Sportstätte des Friedens umfasst.
2. Den Beschluss über eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB über die im
Flächennutzungsplan ausgewiesenen Grünflächen im Geltungsbereich
3. Die Kosten/finanziellen Mittel zur Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses werden im Haushalt 2021 in der entsprechenden Haushaltsstelle aufgenommen.