Betreff
Trägerschaft der Stadt Eisenach für den öffentlichen Stadtverkehrs nach der Fusion mit dem Wartburgkreis
Vorlage
0727-StR/2021
Art
Beschlussvorlage Stadtrat
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die Stadt Eisenach
bleibt entsprechend den Regelungen im § 3 Abs. 2 Nr. 2 c des Thüringer Gesetzes
zur freiwilligen Neugliederung des Landkreises Wartburgkreis und der
kreisfreien Stadt Eisenach (Eisenach-Neugliederungsgesetz – EisenachNGG) Träger
des öffentlichen Stadtverkehrs nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Thüringer Gesetzes
über den öffentlichen Personennahverkehr in der Fassung vom 22. Juni 2005 in
der jeweils geltenden Fassung.
II.
Begründung:
Das EisenachNGG regelt im § 3 Abs. 2 Nr. 2c, dass die Stadt Eisenach für die Aufgabe im eigenen Wirkungskreis – die Trägerschaft für den öffentlichen Stadtverkehr einen formalen Beschluss des Stadtrates benötigt.