hier: Beratung und Beschlussfassung
I.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
die 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Eisenach entsprechend der Anlage.
II.
Begründung:
Es haben sich in der Änderungssatzung noch einige Änderungen zur Einbringung ergeben.
Aufgrund der
Ablehnung des ursprünglich als 3. Änderungssatzung vorgelegten Antrages der
FDP-Stadtratsfraktion (Vorlage: 0574-AT/2021) soll die als 4. Änderungssatzung
eingebrachte nunmehr als 3. Änderungssatzung beschlossen werden.
Aufgrund eines
Hinweises des Landesverwaltungsamtes im Rahmen der Vorprüfung der Satzung,
musste der neu einzufügende § 5a überarbeitet werden. Aufgrund der Formulierung
„Das Nähere regelt die Hauptsatzung.“ im § 15 ThürKO reicht ein Verweis auf die
Geschäftsordnung nicht aus. Dementsprechend wurde die gesamte Regelung aus der
Geschäftsordnung wortgleich in die Hauptsatzung übernommen.
Weiterhin wurde der § 10a – Jugendbeirat eingefügt. Mit Beschluss vom 10.12.2019 hat sich der Stadtrat für die Einführung eines Jugendbeirates in der Stadt Eisenach ausgesprochen.
In
der Thüringer Kommunalordnung wird im §26a die Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen geregelt. Die Gemeinden sollen bei Planungen und Vorhaben, die die
Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise
beteiligen. Hierzu entwickelt die Gemeinde geeignete Verfahren. Diese sind nach
der gesetzlichen Vorschrift in der Hauptsatzung zu regeln.
Aufgrund
der bisherigen Erfahrungen mit dem bestehenden Jugendbeirat empfiehlt es sich,
dieses Gremium weiterzuentwickeln und dauerhaft als Beteiligungsgremium von
Kindern und Jugendlichen nach § 26 a ThürKO zu etablieren. Ziel des
Jugendbeirates ist es, Kinder
und Jugendliche mit demokratischen Entscheidungsstrukturen vor Ort vertraut
zu machen und ihr Interesse an
kommunalen Aufgabenstellungen und Bürgerbeteiligung an Entscheidungsprozessen
zu fördern. Städtische Planung soll die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen
stärker berücksichtigen und die Sichtweise der jungen Menschen aufnehmen.
Die
bisherige Zusammensetzung mit Schüler*innen aus allen weiterführenden Schulen
sowie den beratenden Stadtratsmitgliedern und des Stadtjugendringes Eisenach
e.V. haben sich bewährt.
Der
Jugendbeirat soll als §10a in die Hauptsatzung aufgenommen werden.
Der
Entwurf des § 10a der Hauptsatzung wurde im Jugendhilfeausschuss und im
Jugendbeirat beraten und in beiden Gremien einstimmig empfohlen.
Ebenfalls wurde eine
Änderung des § 16 in den Entwurf aufgenommen. Mit der Aufgabe der Kreisfreiheit ist der Wartburgkreis gesetzlich
zuständig.
Eine Beantragung einer Landesförderung ist ebenfalls nur für Kreise und
kreisfreie Städte möglich. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 7.9.2021 das
Thema behandelt. Die Beratung der Oberbürgermeisterin, der städtischen Gremien
sowie die Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden werden aber auch weiterhin
als wichtige Aufgabe angesehen. Daher wird die Änderung der Hauptsatzung in der
vorgeschlagenen Weise empfohlen. Die Entschädigung in § 12 wurde entsprechend
angepasst.
Im Übrigen wird auf die Begründung zur Einbringung verwiesen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Entwurf der 3. Änderungssatzung
Anlage 2 – Fließtextversion
Hinweis:
Die Anlage 2 können Sie im Internet unter www.eisenach.de à Rathaus à Stadtrat und
Gremien à Ratsinfosystem
unter dem Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung und im Büro des Stadtrates
einsehen.