I.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der
Stadt Eisenach beschließt:
1.
Die
Oberbürgermeisterin und die Mitglieder des Verwaltungsrates wirken auf die
Einführung eines Sozialtickets für den Busverkehr für alle Linien des
Eisenacher Stadtverkehrs hin.
2.
Anspruchsberechtigt
sind Kinder und Jugendliche, die eine allgemeinbildende Schule besuchen und
deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten Sozialleistungen im Sinne des SGB II (
Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) und Leistungen nach dem SGB
XII ( Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe ) erhalten, die weiteren
Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB XII, sowie Empfänger von
Mitteln aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (Bafög) und der
Bundesausbildungshilfe (BAB) und aus dem Asylbewerberleistungsgesetz.
3.
Das
Sozialticket berechtigt zum Erwerb von allen Ticketoptionen um einen 50 %
geminderten Tarifsatz. Das Sozialticket ist personengebunden und wird auf
Antrag ausgestellt.
4. Die notwendigen Regelungen sind von der Stadtverwaltung zu erarbeiten, einschließlich einer Trendberechnung über den zu erwartenden Mitleistungsanteil der Stadt Eisenach, und dem Stadtrat bis zum Ende des 3. Quartals zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen.