II.
Fragestellung
1. Wie steht die Stadtverwaltung dazu, Feuerwerk am Silvesterabend in der Eisenacher Innenstadt zu untersagen. Mit einem Verbot könnte man potentielle Beschädigungen durch Brände an historischen Gebäuden verhindern. Auch die Feuerwehr würde ein Verbot von Feuerwerk in der historischen Innenstadt begrüßen.
2. Besteht die Möglichkeit ein zentrales Feuerwerk in Eisenach zum Beispiel an der Spicke auszurichten? Ifta im Wartburgkreis ist ein schönes Beispiel. Hier findet ein zentrales Feuerwerk statt. Finanziert wird das Feuerwerk von Vereinen und Bürgern.
3. Grundsätzlich ist es nicht erlaubt bereits ab 29.12. Feuerwerkskörper ,Raketen usw. zu zünden. Hier wurde auch die Frage in den sozialen Medien gestellt, ob die Stadt/Polizei/Ordnungsamt eventuelle Verstöße kontrolliert.
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Ein sog. Abbrennverbot
für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 kann nur durch die zuständige
Behörde, hier das Landesamt für Verbraucherschutz gem. § 24 der 1 SprengV
erlassen werden.
Das Abbrennen
pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern,
Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder
Anlagen ist aber bereits jetzt gem. § 23 der 1. SprengV verboten. Soweit die
Stadt Eisenach darüber hinaus noch Bereiche für ein „Böllerverbot“ sehen
sollte, ist ein begründeter Antrag (Gefahrenprognose) beim Landesamt zu
stellen.
Letztlich müssen
bestehende Verbote auch durchgesetzt werden. Dies ist auf Grund der bereits
jetzt schon bestehenden personellen Situation der Einsatzkräfte schwierig.
Deshalb wird bzw. ist es Ziel im Vorfeld des nächsten „Silvester“ eine
Aufklärungskampagne zu starten und auf die bestehende Verordnungslage sowie auf
mögliche Brandgefahren hinzuweisen und die Vernunft der Bürger zu appellieren.
zu 2.
Soweit
Vereine/Bürger ein zentrales Feuerwerk verantwortlich organisieren und bspw.
auf der „Spicke“ ausrichten wollen, kann die Nutzung der „Spicke“ bei der Stadt
beantragt werden.
Ein zentrales
Feuerwerk wäre grundsätzlich zu begrüßen, wobei es aber prinzipiell mit Blick
auf die räumliche Situation eines Dorfes als auch von der Einwohnerzahl
wesentlich Unterschiede zwischen Ifta (1.100 Ew.) und der Stadt Eisenach
(42.000 Ew.). gibt. Ein zentral ausgerichtetes Feuerwerk würde nach derzeitiger
Rechtslage aber auch weiterhin dezentrale Feuerwerke nicht verbieten.
Aus finanziellen Gründen kann die Stadt Eisenach selbst kein zentrales
Feuerwerk ausrichten.
zu 3.
Im Rahmen des
Streifendienstes kontrolliert das Ordnungsamt auch die Einhaltung des Verbotes.
Letztlich müssen aber Personen „auf frischer Tat ertappt werden“, um bei diesen
eine Identitätsfeststellung durchzuführen und ff. Maßnahmen zu ergreifen. Dies
gestaltet sich in der Praxis oft schwierig, da diese Personen nach dem „zünden“
den Bereich sofort verlassen.