II.
Fragestellung
1.
Auf
welcher Basis erfolgte die Sperrung des Weges? Was ist so kaputt, dass der Weg
nicht weiter begangen werden kann?
2.
Welche
Maßnahmen müssen ergriffen werden, damit der Weg wieder für die Öffentlichkeit
passierbar wird?
3.
Wann
werden diese Maßnahmen ausgeführt und wann kann somit der Durchgang wieder
benutzt werden?
ich beantworte Ihre
Anfrage wie folgt:
zu 1.
Bei Kontrollen durch das Tiefbauamt wurde festgestellt, dass die rechtsseitige Trockenmauer hinterspült ist und teilweise abrutscht. Die Fundamente des linksseitigen Geländers (Absturzsicherheit) liegen frei. Daraufhin hat ein neutraler Bauwerksprüfer das Bauwerk besichtigt und sofortige Sicherungsmaßnahmen empfohlen.
zu 2.
Die rechtsseitige Trockenmauer muss erneuert und im Fels verankert werden. Das linksseitige Geländer muss erneuert und verankert werden.
zu 3.
Die Sanierung/Erneuerung der Stützwand/des Eingangsbereiches konnte im Zuge dringenderer Maßnahmen mehrfach keine Aufnahme in den städtischen Haushalt finden. Es wird versucht, die Maßnahme im Haushaltsentwurf 2024 erneut aufzunehmen. Die abschließende Entscheidung zur Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel trifft der Stadtrat.