Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Der § 5 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung wird gestrichen und wie folgt ersetzt:

“Bei der Ladung der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses müssen zwischen dem Tag des Zuganges der Einladung und dem Tag der Sitzung mindestens vier volle Kalendertage liegen.”

Der § 5 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung (außerordentliche Sitzung) wird gestri-chen und wie folgt ersetzt:

“Der Zugang der Einladung soll spätestens fünf volle Kalendertage vor dem Sitzungstermin schriftlich erfolgen.”

 

 


Abstimmung:

6

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

3

Stimmenthaltungen