Sitzung: 26.11.2009 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Der § 5 Abs. 2 Satz 1 der
Geschäftsordnung wird gestrichen und wie folgt ersetzt:
“Bei der Ladung der Mitglieder
des Jugendhilfeausschusses müssen zwischen dem Tag des Zuganges der Einladung
und dem Tag der Sitzung mindestens vier volle Kalendertage liegen.”
Der § 5 Abs. 3 Satz 3 der
Geschäftsordnung (außerordentliche Sitzung) wird gestri-chen und wie folgt
ersetzt:
“Der Zugang der Einladung soll
spätestens fünf volle Kalendertage vor dem Sitzungstermin schriftlich
erfolgen.”
Abstimmung: |
6 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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3 |
Stimmenthaltungen |