Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Die Stadt Eisenach übernimmt zu 100% den 10% - igen finanziellen Eigenleistungsan-teil der Teilnehmergemeinschaft für die Wegebaumaßnahmen gemäß der 1. Änderung des Wege- und Gewässerplanes (Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG) zum Flurbereinigungsverfahren Wutha. Die Baumaßnahmen erfolgen im Bereich der Grundstücke, Gemarkung Eisenach, Flur 94, Flurstück- Nr. 9770 und 9775/1 sowie Flur 95, Flurstück- Nr. 9811, wie im beigefügten Flurkartenauszug markiert.

2.      Zur Absicherung der Finanzierung des Eigenleistungsanteiles sind im Haushaltsplan des Jahres 2010 in der HH- Stelle 78000.96003- Feld- und Wirtschaftswege Flurbe-reinigung Wutha finanzielle Mittel in Höhe von 8.000,00 € einzustellen.

3.      Die mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens abzuschließende Vereinbarung zur Übernahme des Eigenleistungsanteiles wird gemäß § 31 Abs. 2 ThürKO als verpflichtende Erklärung von der Stadt abgegeben.

 


Abstimmung:

29

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen