Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

1.      Die Überprüfung der Stadtratsmitglieder der Stadt Eisenach auf eine wissentliche hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) oder dem Amt für nationale Sicherheit (AfNS) oder dem Arbeitsgebiet 1 der Kriminalpolizei der Volkspolizei der ehemaligen DDR, soweit sie am 03. Oktober 1990 das 18. Lebensjahr vollendet haben und der Überprüfung zustimmen.

 

2.      Der Ältestenrat wird mit der weiteren Durchführung der Überprüfung beauftragt.

 

3.      Folgende Mitglieder des Ältestenrates werden zur Entgegennahme der Auskünfte beim Landesbeauftragten für die Unterlagen bevollmächtigt.    
                                          Herr Dieter Suck     
                                          Frau Christiane Winter       
Der Ältestenrat bewertet in nichtöffentlicher Sitzung die von der Bundes-beauftragten übergebenen Unterlagen entsprechend §§ 20, 21 StUG, Absatz 1, Ziffer 6, Buchstabe b) dahingehend, ob die einzelnen Stadtratsmitglieder hauptamtlich oder inoffiziell für den Staatssicherheitsdienst oder dem Arbeitsgebiet 1 der Kriminalpolizei tätig waren und macht einen Vorschlag zur weiteren Verfahrensweise.

 

4.      Die Aufbewahrung der Unterlagen erfolgt in versiegelten Umschlägen in einem Stahlschrank der Stadtverwaltung Eisenach. Die Öffnung der Umschläge ist nur in Anwesenheit von mindestens vier Mitgliedern des Ältestenrates zulässig.

 


Abstimmung:

26

Stimmen dafür

 

1

Stimme dagegen

 

1

Stimmenthaltung