Sitzung: 27.11.2009 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
1. Die
Überprüfung der Stadtratsmitglieder der Stadt Eisenach auf eine wissentliche
hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeit mit dem Ministerium für
Staatssicherheit (MfS) oder dem Amt für nationale Sicherheit (AfNS) oder dem
Arbeitsgebiet 1 der Kriminalpolizei der Volkspolizei der ehemaligen DDR, soweit
sie am 03. Oktober 1990 das 18. Lebensjahr vollendet haben und der Überprüfung
zustimmen.
2. Der
Ältestenrat wird mit der weiteren Durchführung der Überprüfung beauftragt.
3. Folgende
Mitglieder des Ältestenrates werden zur Entgegennahme der Auskünfte beim
Landesbeauftragten für die Unterlagen bevollmächtigt.
Herr
Dieter Suck
Frau
Christiane Winter
Der Ältestenrat bewertet in nichtöffentlicher Sitzung die von der
Bundes-beauftragten übergebenen Unterlagen entsprechend §§ 20, 21 StUG, Absatz
1, Ziffer 6, Buchstabe b) dahingehend, ob die einzelnen Stadtratsmitglieder
hauptamtlich oder inoffiziell für den Staatssicherheitsdienst oder dem
Arbeitsgebiet 1 der Kriminalpolizei tätig waren und macht einen Vorschlag zur
weiteren Verfahrensweise.
4. Die
Aufbewahrung der Unterlagen erfolgt in versiegelten Umschlägen in einem
Stahlschrank der Stadtverwaltung Eisenach. Die Öffnung der Umschläge ist nur in
Anwesenheit von mindestens vier Mitgliedern des Ältestenrates zulässig.
Abstimmung: |
26 |
Stimmen dafür |
|
1 |
Stimme dagegen |
|
1 |
Stimmenthaltung |