Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Der für den Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 36 „Östliche Karl-Marx-Straße” vorliegende Abwägungsvorschlag zum Beteiligungsergebnis aus der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs (Anlage 1) wird als Ergebnis der Abwägung beschlossen und geht als Abwägungsprotokoll in die Verfahrensakte zum Bebauungsplan ein. Das Ergebnis der Abwägung ist den Beteiligten gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mitzuteilen.

2.      Der Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr. 36 „Östliche Karl-Marx-Straße” wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung (Anlage 2) beschlossen. Er ist gemäß § 10 Abs. 2 BauGB zur Genehmigung beim Thüringer Landesverwaltungsamt einzureichen.

 


Abstimmung:

35

Stimmen dafür

 

1

Stimme dagegen

 

0

Stimmenthaltungen