Sitzung: 23.09.2014 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0075-StR/2014
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Der für den Bebauungsplan der Stadt
Eisenach Nr. 36 „Östliche Karl-Marx-Straße” vorliegende Abwägungsvorschlag zum Beteiligungsergebnis
aus der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs (Anlage 1) wird als Ergebnis
der Abwägung beschlossen und geht als Abwägungsprotokoll in die Verfahrensakte
zum Bebauungsplan ein. Das Ergebnis der Abwägung ist den Beteiligten gemäß § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mitzuteilen.
2.
Der Bebauungsplan der Stadt Eisenach Nr.
36 „Östliche Karl-Marx-Straße” wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung (Anlage
2) beschlossen. Er ist gemäß § 10 Abs. 2 BauGB zur Genehmigung beim Thüringer
Landesverwaltungsamt einzureichen.
Abstimmung: |
35 |
Stimmen dafür |
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1 |
Stimme dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |