Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Der Entwurf der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Eisenach (Spielapparatesteuersatzung) wird zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 


Abstimmung:

11

Stimmen dafür

 

10

Stimmen dagegen

 

10

Stimmenthaltungen