Sitzung: 08.10.2014 Ausschuss für Soziales, Bildung und Gesundheitswesen
Beschluss: Empfehlung geänderter Text
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0104-AT/2014
Der Ausschuss für Soziales,
Bildung und Gesundheitswesen empfiehlt:
Die erweiterte
Festlegung des Personenkreises für den Eisenacher Stadtpass.
Empfangsberechtigt
sind demnach Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, Bezieher der Hilfe zum
Lebensunterhalt, Bezieher der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach SGB XII, Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbL.G.), Empfänger von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoG),
Kinderzuschlagsempfänger nach dem Bundeskindergeldgesetz (BK GG) sowie
Bundesfreiwilligendienstleistenden (sog. „Bufdis“) und Freiwilligendienstleistenden
(FSJ, Freiwilliges Ökologische Jahr und
Freiwilliges Kulturelles Jahr)
Abstimmung: |
7 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |