Beschluss: Empfehlung geänderter Text

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss für Soziales, Bildung und Gesundheitswesen empfiehlt:

Die erweiterte Festlegung des Personenkreises für den Eisenacher Stadtpass.

Empfangsberechtigt sind demnach Bezieher von Leistungen nach dem SGB II, Bezieher der Hilfe zum Lebensunterhalt, Bezieher der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbL.G.), Empfänger von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoG), Kinderzuschlagsempfänger nach dem Bundeskindergeldgesetz (BK GG) sowie Bundesfreiwilligendienstleistenden (sog. „Bufdis“) und Freiwilligendienstleistenden (FSJ, Freiwilliges Ökologische Jahr und Freiwilliges Kulturelles Jahr)

 


Abstimmung:

7

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen