Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 10, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die Geschäftsordnung des Stadtrates Eisenach wird wie nachstehend geändert,

1.      § 7 Einberufung
(2) Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe von Ort, Zeitpunkt und Tagesordnung. Unterlagen und sonstiges Schriftmaterial sind den Stadtratsmitgliedern mindestens 10 Kalendertage vor der Stadtratssitzung zur Verfügung zu stellen. Ausgenommen hiervon sind Anfragen der Stadtratsmitglieder.

2.      § 24 Niederschrift          
(3) Werden vom Redner Schriftsätze verlesen, so sollen sie dem Schriftführer im Original oder in Abschrift als Anlage für die Niederschrift zur Verfügung gestellt werden.          
In der Stadtratssitzung getroffene Aussagen von Vertretern der Stadtverwaltung hinsichtlich künftiger Berichterstattungen oder künftigen Tätigwerdens der Stadtverwaltung sind in die Niederschrift aufzunehmen.


Abstimmung:

20

Stimmen dafür

 

10

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung