Sitzung: 17.03.2015 Stadtrat der Stadt Eisenach
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 5, Enthaltungen: 4
Vorlage: 0231-AT/2015
Der Stadtrat der Stadt
Eisenach beschließt:
1.
Alle Stadtratsmitglieder der Stadt Eisenach
unterziehen sich einer freiwilligen Überprüfung hinsichtlich einer etwaigen
Tätigkeit beim Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen Deutschen
Demokratischen Republik nach §§ 20,21 jeweils Absatz 1, Ziffer 6 b
Stasi-Unterlagen-Gesetz. Dies gilt nicht für Mitglieder des Stadtrates, die zum
Zeitpunkt der Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit (13. Januar 1990)
das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.
2.
Mit der Durchführung der Überprüfung der Stadtratsmitglieder
auf eine etwaige Tätigkeit beim Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen
Deutschen Demokratischen Republik wird der Ältestenrat beauftragt.
3.
Der Ältestenrat soll bis zum 01.04.2015 zwei
seiner Mitglieder ermächtigen, Auskünfte bei der Landesbeauftragten des
Freistaates Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der
ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik einzuholen.
4.
Der Ältestenrat bewertet in nichtöffentlicher
Sitzung die Unterlagen entsprechend
§§ 20,21 StUG, jeweils Abs. 1, Ziffer 6 b dahingehend, ob einzelne
Stadtratsmitglieder hauptamtlich oder inoffiziell für den
Staatssicherheitsdienst tätig waren und einigt sich über die weitere
Verfahrensweise, welche möglichst innerhalb von drei Monaten nach Zugang der
Auskünfte durch die Landesbeauftragte, jedoch nicht später als bis zum Ende des
Jahres 2015 mit Begründung dem Stadtrat in nicht-öffentlicher Sitzung
vorzuschlagen ist.
Abstimmung: |
22 |
Stimmen dafür |
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5 |
Stimmen dagegen |
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4 |
Stimmenthaltungen |