Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 5, Enthaltungen: 4

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Alle Stadtratsmitglieder der Stadt Eisenach unterziehen sich einer freiwilligen Überprüfung hinsichtlich einer etwaigen Tätigkeit beim Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nach §§ 20,21 jeweils Absatz 1, Ziffer 6 b Stasi-Unterlagen-Gesetz. Dies gilt nicht für Mitglieder des Stadtrates, die zum Zeitpunkt der Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit (13. Januar 1990) das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.

2.      Mit der Durchführung der Überprüfung der Stadtratsmitglieder auf eine etwaige Tätigkeit beim Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik wird der Ältestenrat beauftragt.

3.      Der Ältestenrat soll bis zum 01.04.2015 zwei seiner Mitglieder ermächtigen, Auskünfte bei der Landesbeauftragten des Freistaates Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik einzuholen.

4.      Der Ältestenrat bewertet in nichtöffentlicher Sitzung die Unterlagen entsprechend
§§ 20,21 StUG, jeweils Abs. 1, Ziffer 6 b dahingehend, ob einzelne Stadtratsmitglieder hauptamtlich oder inoffiziell für den Staatssicherheitsdienst tätig waren und einigt sich über die weitere Verfahrensweise, welche möglichst innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Auskünfte durch die Landesbeauftragte, jedoch nicht später als bis zum Ende des Jahres 2015 mit Begründung dem Stadtrat in nicht-öffentlicher Sitzung vorzuschlagen ist.


Abstimmung:

22

Stimmen dafür

 

5

Stimmen dagegen

 

4

Stimmenthaltungen