Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      die Aufhebung des Beschlusses Nr. 0596/97 vom 30.01.1997 (Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung B 10 „Kammgarnspinnerei”);

2.      die erneute Aufstellung einer 2. Änderung der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 10 „Kammgarnspinnerei” für den dargestellten Geltungsbereich;

3.      der Geltungsbereich (Anlage 1) wird begrenzt:

-          im Norden durch die beabsichtigte Flurstücksgrenze zu Flurstück Nr. 4382/4 (südliche Grenze des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10.2 „DRK-Pflegeeinrichtung/Hospitalstraße”)

-          im Osten von der Hospitalstraße

-          im Süden vom Mühlgraben (Mühlgraben ist Bestandteil des Geltungsbereiches)

-          im Westen von der August-Bebel-Straße sowie

4.      die ortsübliche Bekanntmachung gem. § 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB).


Abstimmung:

32

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

3

Stimmenthaltungen