Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenach empfiehlt:

Die Einbringung der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Eisenach vom 12.12.1995 und die Verweisung in die zuständigen Ausschüsse.


Abstimmung:

6

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

1

Stimmenthaltung