Sitzung: 23.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0284-StR/2015
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Eisenach empfiehlt:
1.
die Aufhebung des Beschlusses Nr. 596/ 97
vom 30.01.1997 (Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung B 10 „Kammgarnspinnerei”);
2.
die erneute Aufstellung einer 2. Änderung
der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 10 „Kammgarnspinnerei” für den dargestellten
Geltungsbereich;
3.
der Geltungsbereich (Anlage 1) wird
begrenzt:
-
im Norden durch die beabsichtigte
Flurstücksgrenze zu Flurstück Nr. 4382/4 (südliche Grenze des Geltungsbereiches
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10.2 „DRK-
Pflegeeinrichtung/Hospitalstraße”)
-
im Osten von der Hospitalstraße
-
im Süden vom
Mühlgraben (Mühlgraben ist Bestandteil des Geltungsbereiches)
-
im Westen von der August-Bebel-Straße sowie
4.
die ortsübliche Bekanntmachung gem. § 2
Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB).
Abstimmung: |
7 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |