I. Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:
Die öffentliche
Widmung der Straßen im Gewerbegebiet Stregda gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz
(ThürStrG):
1.
„Ringstraße“ (Flur 3, Flurstücke 946/5
Teilfläche, 335/8, 330/5, 330/2 Teilfläche, 331/2, 329/4, 327/2, 326/2, 777/6
Teilfläche, 778/3, 335/11 Teilfläche, 781/5 Teilfläche, 782/7, 376/8)
„An der Schiebwiese“ (Flur 3, Flurstücke
946/5 Teilfläche, 384/7)
„Am Frohnishofer Weg“ (Flur 3, Flurstück 330/2 Teilfläche)
„An der Schleife“ (Flur 3, Flurstücke 781/5 Teilfläche, 374/12, 374/4)
„Bodenweg“ (Flur 3, Flurstücke 324/6, 325/3, 335/12, 335/11, 777/6 Teilfläche,
781/5 Teilfläche)
2.
Die RUSCHA-HEIMBAU GmbH + Co. Wohnbau KG
als derzeitiger Eigentümer der Grundstücke mit einem Wert in Höhe von 46.010,40
€ überträgt diese in das Eigentum der Stadt Eisenach. Im Gegenzug werden der RUSCHA-HEIMBAU
GmbH + Co. Wohnbau KG Forderungen aus Straßenreinigungsgebühren und
Grundsteuern in gleicher Höhe erlassen.
3.
Das Amt für Stadtentwicklung, Abteilung
Liegenschaften, Erschließung und Beiträge wird ermächtigt einen entsprechenden Übertragungsvertrag
zu erarbeiten.
4.
Die Kosten des Vertrages werden von den
Vertragsparteien zu gleichen Teilen getragen. Etwaige Grunderwerbssteuern gehen
zu Lasten der Stadt Eisenach.