Beschluss: Empfehlung

I. Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

Die öffentliche Widmung der Straßen im Gewerbegebiet Stregda gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG):

1.    „Ringstraße“ (Flur 3, Flurstücke 946/5 Teilfläche, 335/8, 330/5, 330/2 Teilfläche, 331/2, 329/4, 327/2, 326/2, 777/6 Teilfläche, 778/3, 335/11 Teilfläche, 781/5 Teilfläche, 782/7, 376/8)     
„An der Schiebwiese“ (Flur  3, Flurstücke 946/5 Teilfläche, 384/7) 
„Am Frohnishofer Weg“ (Flur 3, Flurstück 330/2 Teilfläche)           
„An der Schleife“ (Flur 3, Flurstücke 781/5 Teilfläche, 374/12, 374/4)         
„Bodenweg“ (Flur 3, Flurstücke 324/6, 325/3, 335/12, 335/11, 777/6 Teilfläche, 781/5 Teilfläche)

2.    Die RUSCHA-HEIMBAU GmbH + Co. Wohnbau KG als derzeitiger Eigentümer der Grundstücke mit einem Wert in Höhe von 46.010,40 € überträgt diese in das Eigentum der Stadt Eisenach. Im Gegenzug werden der RUSCHA-HEIMBAU GmbH + Co. Wohnbau KG Forderungen aus Straßenreinigungsgebühren und Grundsteuern in gleicher  Höhe erlassen.

3.    Das Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Liegenschaften, Erschließung und Beiträge wird ermächtigt einen entsprechenden Übertragungsvertrag zu erarbeiten.

4.    Die Kosten des Vertrages werden von den Vertragsparteien zu gleichen Teilen getragen. Etwaige Grunderwerbssteuern gehen zu Lasten der Stadt Eisenach.