Sitzung: 17.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0355-StR/2015
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Eisenach empfiehlt:
1.
Die Haushaltssatzung mit den Anlagen für
das Haushaltsjahr 2015 und den Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes
für das Wirtschaftsjahr 2015 mit folgenden Eckdaten:
A) Haushaltssatzung 2015 der Stadt Eisenach
Das Haushaltsvolumen wird wie folgt festgesetzt:
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Haushalt 2015 |
Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe |
99.506.275 € |
Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe |
12.943.299 € |
Gesamthaushalt
in Einnahme und Ausgabe |
112.449.574 € |
Kreditaufnahmen werden mit der Haushaltssatzung 2015 nicht
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 7.615.300 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird auf 15.000.000 € festgesetzt.
Gemäß der vom Stadtrat in seiner Sitzung am
20.03.2013 beschlossenen Hebesatzsatzung der Stadt Eisenach in der Fassung der
5. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung (Beschluss-Nr.: StR/0692/2013) sind die
Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern
wie folgt festgesetzt:
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Werte
in % |
Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe |
332 |
Grundsteuer B für Grundstücke |
472 |
Gewerbesteuer |
460 |
Der dem Haushalt als Anlage beigefügte
Stellenplan wird beschlossen.
B) Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes
Das Volumen des Wirtschaftsplanes 2015 wird wie folgt festgesetzt:
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Wirtschafts-plan 2015 |
Erfolgsplan
im Ertrag |
16.340.400 |
Erfolgsplan
im Aufwand |
16.861.400 |
Fehlbetrag |
521.000 |
Vermögensplan
Einnahme und Ausgabe |
815.432 |
Kreditaufnahmen sowie
Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
2.
Die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Änderungen
zum Entwurf des Haushaltes 2015 als Bestandteil des Haushaltsbeschlusses.
3.
Den Finanzplan für die Jahre 2014 bis
2018 nach § 62 ThürKO.
Abstimmung: |
7 |
Stimmen dafür |
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0 |
Stimmen dagegen |
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0 |
Stimmenthaltungen |