Beschluss: Empfehlung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:

 

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

 

1.        Die Haushaltssatzung mit den Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 und den Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes für das Wirtschaftsjahr 2015 mit folgenden Eckdaten:

 

A)     Haushaltssatzung 2015 der Stadt Eisenach

 

Das Haushaltsvolumen wird wie folgt festgesetzt:

 

 Haushalt 2015

Verwaltungshaushalt in Einnahme und Ausgabe

99.506.275 €

Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe

12.943.299 €

Gesamthaushalt in Einnahme und Ausgabe

112.449.574 €

 

Kreditaufnahmen werden mit der Haushaltssatzung 2015 nicht festgesetzt.

 

 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 7.615.300 € festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 15.000.000 € festgesetzt.

 

Gemäß der vom Stadtrat in seiner Sitzung am 20.03.2013 beschlossenen Hebesatzsatzung der Stadt Eisenach in der Fassung der 5. Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung (Beschluss-Nr.: StR/0692/2013) sind die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern wie folgt festgesetzt:

 

Werte in %

Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

332

Grundsteuer B für Grundstücke

472

Gewerbesteuer

460

 

Der dem Haushalt als Anlage beigefügte Stellenplan wird beschlossen.

 

B)    Wirtschaftsplan des optimierten Regiebetriebes

 

Das Volumen des Wirtschaftsplanes 2015 wird wie folgt festgesetzt:

 

 

Wirtschafts-plan 2015

Erfolgsplan im Ertrag

16.340.400

Erfolgsplan im Aufwand

16.861.400

Fehlbetrag

521.000

Vermögensplan Einnahme und Ausgabe

815.432

 

Kreditaufnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

 

2.        Die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Änderungen zum Entwurf des Haushaltes 2015 als Bestandteil des Haushaltsbeschlusses.

 

3.        Den Finanzplan für die Jahre 2014 bis 2018 nach § 62 ThürKO.

 


Abstimmung:

8

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen