Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 8

Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Bei der Festsetzung der Nutzungsentgelte für kommunale Garagengrundstücke analog zur Einstufung der Garagenpachten der SWG zu verfahren (siehe Anlage).

2.      Die Erhöhung der Nutzungsentgelte ohne Sonderregelung nach Punkt 3 wird ab 01.05.2010 wirksam.

3.      Die Erhöhung der Nutzungsentgelte mit vertraglicher Regelung gemäß der abge-schlossenen Überleitungsverträge (sog. “Dreiecksverträge”) wird ab 01.10.2010 wirksam.

 


Abstimmung:

25

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

8

Stimmenthaltungen