Der Stadtrat der Stadt Eisenach beschließt:

1.      Die Neuordnung der Schulbezirke für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Eisenach ab dem Schuljahr 2016/2017 gemäß Anlage 1.

2.      Ab dem Schuljahr 2016/2017 sollen grundsätzlich nachfolgende Aufnahmekapazitäten für die Grundschulen der Stadt Eisenach in der Form von maximal zu bildenden Klassen gelten:
Staatliche Grundschule „Georgenschule“ mit 8 Klassen       
Staatliche Grundschule „Jakob-Schule“ mit 16 Klassen       
Staatliche Grundschule „Hörselschule“ mit 11 Klassen        
8. Staatliche Grundschule „Mosewaldschule“ mit 13 Klassen          
Von diesen Aufnahmekapazitäten kann in begründeten Ausnahmefällen zeitlich begrenzt abgewichen werden.


Abstimmung:

27

Stimmen dafür

 

1

Stimme dagegen

 

3

Stimmenthaltungen